Aktuelle Auswirkungen zum Lockdown ab 16.12.2020

16.12.2020

Hallo Zusammen,

die heute in Kraft getretene Corona Schutzverordnung bedeuten auch für den Reitsport eine Verschärfung der Einschränkungen, über die wir Euch hier näher informieren möchten.

Maßgebend für den Reitsport ist wieder der § 9 Abs. 5 der Corona Schutzverordnung in seiner geänderten Fassung:

Somit ist ab sofort nur noch das Bewegen der Pferde ohne Unterricht bzw. sportliche Übungen in jeglicher Form möglich.
Da keine sport- und trainingsbezogenen Übungen mehr erlaubt sind, ist das Springen, einschließlich Freispringen, auf der gesamten Anlage (auch auf den Außenplätzen!) untersagt.

Wir möchten hier nochmals eindringlich darauf hinweisen, dass auch das Unterrichten mit Funkmikro / Headset ausdrücklich verboten ist.

Der Pferdesportverband weist darauf hin, dass der Reitsport unter strenger Beobachtung durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales steht und appelliert an alle Mitglieder, sich an die bestehenden Regelungen zu halten. Bei Nichteinhaltung der Regeln droht eine Schließung der Anlage. Dies möchten wir gerade in der jetzigen Jahreszeit unbedingt vermeiden.

Bitte tragt euch sorgfältig in die Liste am Eingang ein. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass ihr euch direkt beim Betreten der Anlage mit allen Anwesenden in die Liste eintragt. Ebenso achtet auf das Austragen beim Verlassen der Anlage. Das Ordnungsamt nimmt immer wieder Kontrollen vor Ort vor.

Bei einer Kontrolle kann das Ordnungsamt die Vollständigkeit der Liste relativ einfach überprüfen, indem sie mit den anwesenden Personen vor Ort abgeglichen wird. Sollten hier Unstimmigkeiten bzw. unvollständigen Eintragungen zutage treten, kann uns dies zum Nachteil ausgelegt werden.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist auf der gesamten Anlage weiterhin Pflicht. Die Anlage darf nur von Mitgliedern betreten werden.

Ferner gilt ebenfalls die Regelung, dass jedes Pferd ½ Stunde bewegt werden darf. Wenn die Kapazitäten der Reithallen nicht ausgeschöpft sind, kann der zeitliche Rahmen ausgedehnt werden. Warten jedoch schon weitere Mitglieder, ist das Bewegen auf diese halbe Stunde begrenzt.

Wir möchten euch auf diesem Wege ein großes Lob aussprechen, dass die geltenden Regelungen von einem Großteil unserer Mitglieder sehr gut umgesetzt werden!

Bitte werdet nicht nachlässig und haltet euch weiterhin daran!

Da zurzeit während des Bewegens die Hallen öfter gewechselt werden, um die Kapazitäten besser zu nutzen wird auch mehr Hallenboden auf die Stallgasse getragen. Bitte haltet die Stallgasse sauber und fegt vor dem Verlassen der Anlage!

Auch das Abäppeln der Reithallen hat noch weiterhin Bestand!

Die Beiträge für den Monat Dezember werden anlog zum Monat November erhoben. Eine Korrektur des Dezemberbeitrags wird mit dem Beitrag für das 1. Quartal in 2021 erfolgen. Da noch nicht absehbar ist, wie lange die Einschränkungen noch Bestand haben, erfolgen hierzu zu gegebenem Zeitpunkt weitere Informationen.

Bei den zu leistenden Arbeitsstunden 2020 haben wir eine Reduzierung von 19 Stunden auf 15 Stunden vorgenommen. Mitglieder, die ihre Stunden nicht komplett geleistet haben, werden einzeln von uns angeschrieben. Es besteht die Möglichkeit die Stunden verbindlich in 2021 nachzuholen.

Für unsere Longenkinder und Kinder mit dem Geburtsjahr 2011 oder jünger, die normalerweise 3 Stunden auf dem Dressurturnier leisten sollten, entfällt für das Jahr 2020 die Pflicht zur Leistung von Arbeitsstunden.

Bleibt weiterhin gesund und munter!

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